Integrationsfachdienst

Beratungsstelle für 
schwerbehinderte Arbeitnehmer 
und deren Arbeitgeber 

Was ist ein Integrations­fachdienst?

Der Integrationsfachdienst (IFD) arbeitet im Auftrag des LWV Hessen Integrationsamtes (https://www.integrationsamt-hessen.de/fuer-behinderte-beschaeftigte/in-arbeit-sein-und-bleiben/integrationsfachdienst.html) sowie der Reha-Träger (z.B. Rentenversicherung, Agentur für Arbeit).

Der IFD ist eine Fachberatungsstelle zum Thema Behinderung und Arbeit und hat die Aufgabe, die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sichern und zu fördern.

Der IFD handelt interessenneutral. Sein Ziel ist es, tragfähige Lösungen gemeinsam mit allen Beteiligten zu finden. Die Berater*innen nutzen ihre weitreichenden Netzwerke, um bei Bedarf auch andere Unterstützer einzubinden.

Die Berater*innen im IFD unterliegen der Schweigepflicht.

Ganzheitliche Dienstleistung

Die Dienstleistung des IFD besteht aus einer individuellen Beratung, die sowohl kurzzeitig als auch längerfristig sein kann. Die Dienstleistung ist für Ratsuchende kostenfrei.

Der IFD wird im Einzelfall durch das Integrationsamt oder einen Reha-Träger beauftragt. Er stellt auch den Kontakt zum Integrationsamt her, wenn weitere Maßnahmen am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Zielgruppen

Der Integrationsfachdienst berät
  • Schwerbehinderte, behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen
  • Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte

Service für Beschäftigte

Der IFD informiert, berät und unterstützt bei
  • Gesundheits- und behinderungsbezogenen Problemen, die sich am Arbeitsplatz auswirken
  • Konflikten am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten und Kollegen
  • Veränderungen im Arbeitsumfeld, innerbetrieblicher Umsetzung
  • akuten Krisensituationen
  • Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Krankheit
  • Fragen der beruflichen Weiterentwicklung 

Der IFD orientiert sich an den persönlichen und beruflichen Fähigkeiten und Stärken der Beschäftigten. Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Klienten*innen sind wichtige Prinzipien in der Beratung.

Er arbeitet zusammen mit Psychotherapeuten*innen, Fachärzten*innen und Kliniken, sowie mit sonstigen örtlichen Fachberatungsstellen.

Service für Arbeitgeber*innen

Arbeitgeber*innen, Personalverantwortliche und Betriebliche Helfer*innen/ Ansprechpartner können sich mit ihren Fragen an den IFD wenden.
Der IFD informiert, berät und unterstützt bei
  • Fragen im Umgang mit Behinderungen und des behinderungsgerechten Einsatzes
  • Begleitung von Maßnahmen zur betrieblichen Wiedereingliederung
  • Fragen von Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen
  • Entwicklung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) im Zusammenhang mit Behinderungen
  • Erarbeitung von Inklusionsvereinbarungen
  • Schulungsveranstaltung zum Thema "Seelische Gesundheit im Betrieb"

Weitere Leistungen

Service für arbeitssuchende Menschen mit Schwerbehindertenstatus:

Der IFD kann im Auftrag des zuständigen Leistungsträgers (Reha-Träger, Agentur für Arbeit oder Job Center) beraten und unterstützen einen Arbeitsplatz zu finden.

Spezielle hessische Förderprogramme helfen Menschen aus unterschiedlichen Zielgruppen bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz.

  •  HePAS (arbeitssuchende Menschen mit Schwerbehindertenstatus)
  •  BOM / ZABIB (für Schulabgänger*innen mit anerkanntem Förderbedarf)